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Urheberrecht

 
Beratung

Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten umfassend im Bereich des Urheberrechtes und Urheberschutzes, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung im Bereich des Werkschaffens und der Werkverwertung.  Wir übernehmen daher für unsere Mandanten beispielsweise folgende Aufgaben:

  • Vertragsgestaltung

  • Rechtsverfolgung

  • Haftungsfragen

  • Lizenzverträge

  • Softwarelizenzverträge

  • Absicherung von content-basierten Businessmodellen

  • Auseinandersetzung mit Verwertungsgesellschaften

  • Webaudit

  • Vertragsverhandlungen

  • Beratung zur Werksnutzung- und Werksverwertung bei Multimediawerken, Datenbanken und Websites sowie bei Angeboten von  Internetradio und –TV

  • Webdesignverträge

 

     
    News

    Elektronische Pressespiegel
    Nach bisher überwiegender Lesart des Urhebergesetzes können herkömmliche Pressespiegel ohne die Zustimmung der jeweils betroffenen Urheber erstellt werden, jedoch muss für diese besondere Nutzung ein Entgelt gezahlt werden. Dieses Entgelt zieht die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) für die Urheber im Rahmen ihrer Wahrnehmungsberechtigung ein. Die VG Wort vertrat in einem Rechtsstreit mit Zeitungsverlegern die Auffassung, dass auch elektronische Pressespiegel unter die einschlägige Ausnahmebestimmung des § 49 UrhG falle, so dass entsprechende Rechte nicht bei den Redakteuren und Mitarbeitern direkt, sondern bei ihr einzuholen wären. Nachdem die VG Wort mit dieser Auffassung vorinstanzlich nicht Gehör finden konnte, hat nunmehr der BGH festgestellt, dass der elektronische Pressespiegel sich jedenfalls bei einem überschaubaren Kreis von Beziehern von denen in Papierform nicht wesentlich unterscheide. Der BGH stellte dabei darauf ab, dass schon herkömmliche Pressespiegel häufig durch Einsatz von Scannern elektronisch erstellt werden würde, so dass die Gefahr des Missbrauchs im Zuge der Digitalisierung unabhängig davon bestehe, ob der Pressespiegel in Papierform oder elektronisch übermittelt werde. BGH Urteil vom 11. Juli 2002 – I ZR 255/00 - 15.07.2002

    Aktuelle Nachrichten

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