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Gesellschaftsrecht

 
Beratung

Gesellschaftsrechtliche Beratung

Im Bereich des Gesellschaftsrechts berät und vertritt die Kanzlei Unternehmen umfassend bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Sie übernimmt dabei regelmäßig die nachfolgend exemplarisch aufgeführten Aufgaben:

alle Gesellschaftsformen

  • Vertragsgestaltung und Gründung
  • Organisation von Unternehmen
  • Projektabwicklung und Vertragsgestaltung
  • Beratung bei Gesellschafterwechsel
  • Haftungsfragen während der Gründungsphase
  • Kauf und Verkauf von Anteilen an Gesellschaften
  • Umwandlung von Gesellschaften
  • Unternehmensbewertung und Due Diligence in Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
  • steuerrechtliche Fragestellungen
  • Verhaltensweise in der Krise
  • Auseinandersetzung und Liquidation von Gesellschaften

    GmbH

  • Entwurf von GmbH-Gesellschaftsverträgen
  • Anstellungsverträge für GmbH-Geschäftsführer

    Aktiengesellschaft

  • Satzungen für Aktiengesellschaften
  • Gründung "kleiner Aktiengesellschaften"
  • Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat
  • Beratung für die Vorbereitung und Leitung von Hauptversammlungen
  • Planung und Durchführung von Kapitalerhöhungen
  • Projektierung,, Finanzierung und Durchführung des Going Public
  • Anstellungsverträge für Vorstandsmitglieder

    Soweit möglich, können die genannten Dienstleistungen auch online über das Internet erbracht werden. So läßt sich etwa die Abstimmung von Vertragsentwürfen via Chat oder Application Sharing und per Überarbeitung ausgetauschter

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    Informationen

    BGB-Gesellschaftsrecht
    Checkliste AG-Gründung / Umwandlung
    Checkliste Börseneinführung
    Das Recht der Kommanditgesellschaft (KG)
    Das Recht der offenen Handelsgesellschaft (oHG)
    Die kleine AG
    Gewährleistung und Haftung beim GmbH-Kauf
    GmbH - Gründung
    Handelsrechtsreformgesetz
    Namensaktiengesetz
     
    News

    Europäische AG: Neue Chancen für deutsche Unternehmen?
    Nach den Worten von Bundesjustizministerin Zypries soll die Europäische (Aktien-) Gesellschaft SEEG deutschen, europaweit tätigen Unternehmen die grenzüberschreitende Betätigung erleichtern und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken. „Mit der Europäischen Gesellschaft steht erstmals eine in wesentlichen Fragen einheitliche europäische Rechtsform für Kapitalgesellschaften zur Verfügung. Sie ermöglicht Unternehmen eine Expansion und Neuordnung über Ländergrenzen hinweg, ohne die kostspieligen und zeitaufwändigen Förmlichkeiten beachten zu müssen, die bislang mit der Gründung von Tochtergesellschaften verbunden sind“, so Zypries. Das Kürzel „SE“ bezeichnet die neue europäische Aktiengesellschaft. Deren gezeichnetes Kapital muss mindestens 120.000 Euro betragen. Die SE entsteht durch Umwandlung, Verschmelzung oder durch Gründung einer Holding- oder Tochtergesellschaft. Das neue Recht gilt für Gründungsgesellschaften mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU oder solche mit Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat. Das bedeutet, dass europaweit tätige Unternehmen grenzüberschreitend zur SE verschmelzen und sich dabei nun einer einzigen Rechtspersönlichkeit bedienen können. Der Gesetzgeber erhofft sich hierdurch für die angesprochenen Unternehmen wirtschaftliche und psychologische Vorteile im internationalen Wettbewerb. Die bisherige Praxis der Gruppierung von nationalen Tochtergesellschaften, auf die jeweils unterschiedliche nationale Vorschriften zur Anwendung kommen, wird obsolet, da die Unternehmen sich fortan rechtlich einheitlich organisieren können. - 30.12.2004

    Aktuelle Nachrichten

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