| | Beratung Gesellschaftsrechtliche Beratung
Im Bereich des Gesellschaftsrechts berät und vertritt die
Kanzlei Unternehmen umfassend bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltung,
Projektplanung und Konzeption. Sie übernimmt dabei regelmäßig die nachfolgend
exemplarisch aufgeführten Aufgaben:
alle Gesellschaftsformen
Vertragsgestaltung und Gründung
Organisation von Unternehmen
Projektabwicklung und Vertragsgestaltung Beratung bei Gesellschafterwechsel
Haftungsfragen während der Gründungsphase Kauf und Verkauf von
Anteilen an Gesellschaften Umwandlung von Gesellschaften
Unternehmensbewertung und Due Diligence in Zusammenarbeit mit Steuerberatern
und Wirtschaftsprüfern
steuerrechtliche Fragestellungen Verhaltensweise in der Krise
Auseinandersetzung und Liquidation von Gesellschaften
GmbH
Entwurf von GmbH-Gesellschaftsverträgen
Anstellungsverträge für GmbH-Geschäftsführer
Aktiengesellschaft
Satzungen für Aktiengesellschaften
Gründung "kleiner Aktiengesellschaften"
Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat Beratung
für die Vorbereitung und Leitung von Hauptversammlungen Planung und
Durchführung von Kapitalerhöhungen Projektierung,, Finanzierung und
Durchführung des Going Public Anstellungsverträge für Vorstandsmitglieder
Soweit möglich, können die genannten Dienstleistungen auch online über
das Internet erbracht werden. So läßt sich etwa die Abstimmung von Vertragsentwürfen
via Chat oder Application Sharing und per Überarbeitung ausgetauschter | |
Informationen
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News
| Europäische AG: Neue Chancen für deutsche Unternehmen? |
| Nach den Worten von Bundesjustizministerin Zypries soll die Europäische (Aktien-) Gesellschaft SEEG deutschen, europaweit tätigen Unternehmen die grenzüberschreitende Betätigung erleichtern und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken. „Mit der Europäischen Gesellschaft steht erstmals eine in wesentlichen Fragen einheitliche europäische Rechtsform für Kapitalgesellschaften zur Verfügung. Sie ermöglicht Unternehmen eine Expansion und Neuordnung über Ländergrenzen hinweg, ohne die kostspieligen und zeitaufwändigen Förmlichkeiten beachten zu müssen, die bislang mit der Gründung von Tochtergesellschaften verbunden sind“, so Zypries.
Das Kürzel „SE“ bezeichnet die neue europäische Aktiengesellschaft. Deren gezeichnetes Kapital muss mindestens 120.000 Euro betragen. Die SE entsteht durch Umwandlung, Verschmelzung oder durch Gründung einer Holding- oder Tochtergesellschaft. Das neue Recht gilt für Gründungsgesellschaften mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU oder solche mit Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat.
Das bedeutet, dass europaweit tätige Unternehmen grenzüberschreitend zur SE verschmelzen und sich dabei nun einer einzigen Rechtspersönlichkeit bedienen können. Der Gesetzgeber erhofft sich hierdurch für die angesprochenen Unternehmen wirtschaftliche und psychologische Vorteile im internationalen Wettbewerb. Die bisherige Praxis der Gruppierung von nationalen Tochtergesellschaften, auf die jeweils unterschiedliche nationale Vorschriften zur Anwendung kommen, wird obsolet, da die Unternehmen sich fortan rechtlich einheitlich organisieren können.
- 30.12.2004 |
Aktuelle Nachrichten
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